Die Kommissionen

Enquete-Kommissionen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Die zwei aufeinanderfolgenden Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestags mit den Titeln „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“ (1992–1994) und „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit“ (1995–1998) arbeiteten zwischen 1992 und 1998 sechs Jahre lang die Geschichte und Folgen der kommunistischen Diktatur in der SBZ/DDR auf.

Angestoßen durch ehemalige DDR-Bürgerrechtlerinnen und -Bürgerrechtler erklärte sich der Bundestag mit der Einsetzung dieser Enquete-Kommissionen erstmals für die politisch-historische Aufarbeitung eines Teiles der deutschen Geschichte zuständig. Dabei handelte es sich um eine Vergangenheit, die noch „qualmte“, da die politischen und gesellschaftlichen Folgen der deutschen Einheit – nur zwei Jahre nach der Wiedervereinigung – deutlich zu spüren waren.

Die Mitglieder der Enquete-Kommission 1992-1994 bei der öffentlichen Anhörung mit dem Titel „Erfassung und Einbindung des Menschen im SED-Staat: Zur Rolle der Blockparteien und Massenorganisationen“ am 11. Dezember 1992 in Bonn. Quelle: Deutscher Bundestag/Werner Schüring.

Schnittstelle zwischen Politik und Wissenschaft

Der Bundestag hatte die Enquete-Kommission als parlamentarische Institution erst am 18. Juni 1969 im Rahmen der sogenannten „Kleinen Parlamentsreform“ in seine parlamentarische Geschäftsordnung aufgenommen. Vorher beschränkte sich das parlamentarische Untersuchungsrecht in der Bundesrepublik allein auf Untersuchungsausschüsse, die zur Klärung von politischen Skandalen und Missständen eingesetzt werden können.

Bis 2018 hat der Bundestag 36 Enquete-Kommissionen zu verschiedenen Themen einberufen, die von auswärtiger Kultur- und Bildungspolitik über Kernenergiefragen, Kommunikationstechniken bis hin zu Globalisierung oder Gentechnologie reichten. Die Enquete-Kommissionen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur waren dabei die einzigen, die sich mit einem historischen Thema beschäftigten.

Durch eine Enquete-Kommission soll den Mitgliedern des Bundestags ermöglicht werden, unabhängig von der Regierung, komplexe Themen für die Entscheidungsfindung im Deutschen Bundestag zu bearbeiten. Gemäß §56 seiner Geschäftsordnung kann der Bundestag daher zur „Vorbereitung und Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe“ Enquete-Kommissionen einsetzen. Anders als in Untersuchungsausschüssen arbeiten in Enquete-Kommissionen Mitglieder des Bundestages und externe Sachverständige gemeinsam und gleichberechtigt zusammen. Enquete-Kommissionen stellen dementsprechend eine wichtige Schnittstelle zwischen Politik und Wissenschaft dar.