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rechtlichen Stiftung, Drucksache 13/10325 Buchstabe b auf. Der Ausschuß
empfiehlt, den Antrag auf Drucksache 13/4353 für erledigt zu erklären. Wer
der Beschlußempfehlung des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um das
Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dann stelle ich fest, daß
die Beschlußempfehlung einmütig angenommen worden ist.
Ich rufe die Beschlußempfehlung des Innenausschusses zu dem Zwischenbe-
richt der Enquete-Kommission „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im
Prozeß der deutschen Einheit“, Drucksachen 13/8700 und 13/10325 Buchstabe
c auf. Der Ausschuß empfiehlt Kenntnisnahme. Wer der Beschlußempfehlung
zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthal-
tungen? – Dann stelle ich fest, daß auch diese Beschlußempfehlung einstimmig
angenommen worden ist.
Gesetz
über die Errichtung
einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Vom 5. Juni 1998
(BGBl. I S. 1226)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Rechtsform der Stiftung
Unter dem Namen „Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“ wird mit Sitz
in Berlin eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stif-
tung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.
§ 2
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist es, in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen
auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SED-Diktatur, Beiträge zur umfassenden
Aufarbeitung von Ursachen, Geschichte und Folgen der Diktatur in der sowje-
tischen Besatzungszone in Deutschland und in der DDR zu leisten und zu un-
terstützen, die Erinnerung an das geschehene Unrecht und die Opfer wachzu-
halten sowie den antitotalitären Konsens in der Gesellschaft, die Demokratie
und die innere Einheit Deutschlands zu fördern und zu festigen.
(2) Der Erfüllung dieses Zweckes dienen insbesondere:
1. die projektbezogene Förderung von gesellschaftlichen Aufarbeitungsinitia-
tiven, von privaten Archiven und von Verbänden der Opfer der Diktatur in der
sowjetischen Besatzungszone und in der DDR;
2. die Unterstützung der Beratung und Betreuung von Opfern der sowjetischen
Besatzungsmacht und der SED-Diktatur;
3. die Förderung der politisch-historischen Aufklärung und der wissenschaftli-
chen Arbeit über die Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und in der
DDR, wobei die Stiftung keine Forschungstätigkeit betreibt, sondern For-
schungsvorhaben Dritter unterstützt;
4. die Sicherung und Sammlung, Dokumentation und Auswertung entspre-
chender Materialien, insbesondere über Opposition und Widerstand und über
politische Verfolgung und Repression, sowie von sonstigem privatem Schrift-