Zusammensetzung

Parlamentarische, sachverständige und stellvertretende Mitglieder der ersten Enquete-Kommission

Die erste Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“ setzte sich aus insgesamt 27 Mitgliedern zusammen, von denen 25 stimmberechtigt waren. Von diesen 27 Enquete-Mitgliedern waren 16 Bundestagsabgeordnete und elf externe Sachverständige. Anders als beispielsweise in Untersuchungsausschüssen arbeiten in Enquete-Kommissionen Mitglieder des Bundestages und externe Sachverständige gemeinsam und gleichberechtigt zusammen.

Die Fraktionen bzw. Gruppen benannten die parlamentarischen Mitglieder der Enquete-Kommission und durften Sachverständige vorschlagen, die für die Enquete-Kommission durch die Bundestagspräsidentin berufen werden sollten. Die Fraktionsstärke des Bundestages spiegelte sich demensprechend in der Anzahl der Abgeordneten und im Vorschlagsrecht der Sachverständigen wider. Von den 16 Bundestagsabgeordneten waren sieben von der CDU/CSU, fünf von der SPD, zwei von der FDP und je einer von Bündnis 90/Die Grünen sowie der PDS entsandt worden.

Für die parlamentarischen Mitglieder einer Enquete-Kommission durften die Fraktionen jeweils ein stellvertretendes Mitglied berufen. Daher hatte die erste Enquete-Kommission 16 weitere, stellvertretende Mitglieder. Die stellvertretenden Mitglieder besaßen wie die ordentlichen Mitglieder ein Teilnahme- und Rederecht, jedoch waren sie nur stimmberechtigt, wenn sie im konkreten Fall ein abwesendes, ordentliches Mitglied vertraten. Die sachverständigen Mitglieder besaßen wie die parlamentarischen Mitglieder gleiches Antrags-, Rede- und Stimmrecht. Die zwei Sachverständigen der Gruppe PDS und Bündnis 90/die Grünen hatten jedoch aufgrund der Zusammensetzung im Bundestag nur eine beratende Stimme inne und waren nicht stimmberechtigt.


Stephan Hilsberg berichtet, welche Rolle die parlamentarischen Mitglieder in den Enquete-Kommissionen spielten und wie die Zusammenarbeit und die Arbeitsweise innerhalb der Kommission ablief. Quelle: Bundesstifung Aufarbeitung, 2018.

Martin Michael Passauer erzählt, wie es dazu kam, dass er sachverständiges MItglied in der Enquete-Kommission 1992-1994 wurde. Quelle: Bundesstiftung Aufarbeitung, 2018.

Johannes Selle berichtet, wie es zu seiner Mitarbeit an der Enquete-Kommission kam und wie sich der Arbeitsalltag gestaltete. Quelle: Bundesstiftung Aufarbeitung, 2019.

Manfred Wilke erinnert sich, wie es dazu kam, dass er sachverständiges Mitglied in der Enquete-Kommission wurde. Quelle: Bundesstiftung Aufarbeitung, 2018.

Zusammensetzung der zweiten Enquete-Kommission

Vorsitzender Rainer Eppelmann, Sekretariatsleiter Rolf Eising, stellvertretende Sekretariatsleiterin Marlies Jansen und stellvertretendes Mitglied Monika Brudlewsky in der konstituierende Sitzung der Enquete-Kommission 1995-1998 am 30. Juni 1995. Quelle: Deutscher Bundestag.

Die Enquete-Kommission „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit“ bestand insgesamt aus 24 Enquete-Mitgliedern, von denen 22 stimmberechtig waren. Sie setzte sich aus 12 Bundestagsabgeordneten, ihren 12 Stellvertretern und 12 Sachverständigen zusammen. Von den 12 Abgeordneten gehörten fünf der CDU/CSU, vier der SPD sowie je einer dem Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der PDS an.

Im Einsetzungsbeschluss der zweiten Enquete-Kommission war zunächst festgelegt worden, dass der Enquete-Kommission elf Bundestagsabgeordnete und elf Sachverständige angehören sollen. Zusätzlich erhielt die Gruppe der PDS die Möglichkeit mit einem Abgeordneten und einem Sachverständigen ohne Stimmberechtigung an der Enquete-Kommission mitzuwirken. Einem Antrag der PDS vom 19. Juni 1995 zur Änderung der Zusammensetzung der Kommission, um eine Stimmberechtigung zu erhalten, wurde nicht stattgegeben. Die beiden ernannten Enquete-Mitglieder der PDS durften dennoch im Abschlussbericht Sondervoten schreiben.


Jürgen Schmieder berichtet, welche Aufgaben er als ordentliches Mitglied in der Enquete-Kommission hatte. Quelle: Bundesstiftung Aufarbeitung, 2019.

Ilko-Sascha Kowalczuk berichtet über seine Rolle als Sachverständiger von Bündnis 90/Die Grünen. Quelle: Bundesstiftung Aufarbeitung, 2018.

Führende Rolle der Bürgerrechtler

Während in der ersten Enquete-Kommission noch die parlamentarischen Mitglieder in der Mehrzahl waren, war das Verhältnis zwischen Abgeordneten und Sachverständigen in der Nachfolgekommission paritätisch. In beiden Enquete-Kommissionen waren die parlamentarischen Mitglieder mehrheitlich Ostdeutsche, während die Sachverständigen überwiegend aus Westdeutschland kamen. Unter den Abgeordneten der Enquete-Kommission nahmen frühere Bürgerrechtler wie Rainer Eppelmann, Markus Meckel, Stephan Hilberg oder Gerd Poppe eine bedeutende Rolle ein. Die Sachverständigen waren überwiegend Historiker, unter ihnen waren aber auch Sozialwissenschaftler, Juristen, Publizisten und Theologen. Zwischen den beiden aufeinanderfolgenden Enquete-Kommissionen gab es auch eine gewisse personelle Kontinuität: von den 24 ordentlichen Mitgliedern der zweiten Enquete-Kommission arbeiteten bereits 13 in der Vorgängerkommission mit.


Bernd Faulenbach spricht über seine Rolle als Historiker in der Enquete-Komission und die Zusammenarbeit mit den parlamentarischen Mitgliedern. Quelle: Bundesstiftung Aufarbeitung, 2018.

Johannes Selle beschreibt den Charakter der Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestag. Quelle: Bundesstiftung Aufarbeitung, 2019.
Liste aller Mitwirkenden der Enquete-Kommission 1992–1994 (u. a. Mitglieder, Mitarbeiter, Autoren der Expertisen, Zeitzeugen der Anhörungen)
Liste aller Mitwirkenden der Enquete-Kommission 1995–1998 (u. a. Mitglieder, Mitarbeiter, Autoren der Expertisen, Zeitzeugen der Anhörungen)
Weiterführende Informationen zu den Mitgliedern: Mitwirkende A-Z