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Wahlperiode 13, Band II/1, Seiten 16 und 17
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Kurzprotokoll der 11. Sitzung

lich. Eine weitergehende Prüfung durch den Petitionsausschuß könne nicht er-
folgen.

Der Vorsitzende erteilt der stellvertretenden Vorsitzenden des Petitionsaus-
schusses des Sächsischen Landtages, Frau Einsle, MdL, das Wort.

Frau Einsle, MdL, teilt mit, daß sie von dem heutigen Termin erst sehr kurz-
fristig erfahren habe. Sie trägt vor, daß der Schwerpunkt der eingehenden Peti-
tionen in Sachsen im Bereich der offenen Vermögensfragen und der grund-
stücksrechtlichen Fragen liegt. Bezüglich des Landwirtschaftsanpassungsge-
setzes weist Frau Einsle darauf hin, daß eine ganze Reihe von LPGen nicht in
der Lage seien, die Inventarbeiträge, also den Gegenwert des ursprünglich von
den Alteigentümern eingebrachten Gutes, in hinreichendem Maße auszuzah-
len. Das führe dazu, daß LPGen, die seinerzeit Vorzeigeobjekte der DDR-
Staatsführung waren und finanziell und materiell gut ausgestattet wurden,
heute besser gestellt seien, da deren Alteigentümer ihr eingebrachtes Gut zu-
rückerhielten bzw. hinreichend entschädigt würden, während diejenigen, die es
früher schon schwer gehabt hätten, auch heute sehr schlecht dastünden. Um
hier Abhilfe schaffen zu können, würde alleine der Freistaat Sachsen ca. 100
Millionen DM benötigen. Frau Einsle bedauert in diesem Zusammenhang, daß
entsprechende Mittel nicht mehr in den Bundeshaushalt eingestellt bzw. dort
gestrichen worden sind. Die von Frau Köhler angesprochenen Kreispachtver-
träge seien auch in Sachsen ein großes Problem. Die von den Kreisen ver-
pachteten Grundstücke und Häuser seien in einem desolaten Zustand und
durch die Alteigentümer nicht mehr nutzbar, zum Teil sei es bereits zu bauauf-
sichtlichen Maßnahmen gekommen. Nunmehr müßten die Alteigentümer die
zum Teil erheblichen Kosten für Abriß bzw. Bausicherung selbst aufbringen.
Sie seien dadurch quasi zweimal geschädigt. Schließlich seien in den Alt-
schuldenhilfeverhandlungen zwar die kommunale Altschulden, jedoch nicht
die der Landwirtschaft einbezogen worden. Frau Einsle führt dazu an, daß es
sogar verboten sei, die Altschulden zwischen den Agrargenossenschaften und
den Banken vertraglich bzw. durch einen Vergleich zu regeln, was zum Teil
bereits versucht worden sei. Sie hält dies für nicht nachvollziehbar. Zur Til-
gung dieser Altschulden dürften lediglich 20 % des erwirtschafteten Gewinns
verwendet werden.

Das Bergrecht sei zwar neu geregelt, könne jedoch in der derzeitigen Form
nicht befriedigen, da die bereits in großer Zahl erteilten Abbaubewilligungen,
im Bereich südlich von Leipzig vorzugsweise für Kies, von den neuen Rege-
lungen nicht berührt würden. Weitere Probleme gebe es dadurch, daß von den
im Rahmen des Aufbaugesetzes der 50er Jahre in Anspruch genommenen Flä-
chen nunmehr zwar Teile zu einem „angemessenem Preis“ zurückgekauft wer-
den könnten. Dieser Preis werde von der Treuhandanstalt bzw. der BVS vorge-
schrieben. Dem werde der Verkehrswert zugrundegelegt, was zu erheblichen
Protesten führe. Zu Recht werde dies als Ungerechtigkeit gerügt, da die Flä-
chen für 17 Pfennig pro Quadratmeter verkauft worden seien und eine Rück-
gabe nunmehr nicht zum angemessenen Preis erfolge. Selbst da, wo Dörfer

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Petitionsausschüsse

wieder besiedelt werden sollten, sei ein Rückkauf zu angemessenen günstigen
Preisen nicht möglich. Im Bereich des Vermögensgesetzes gebe es Probleme,
da die Menschen, die in der DDR verblieben seien, ihre Eigentumsansprüche
schwerer nachweisen könnten als diejenigen, die die DDR verlassen hätten;
der Tatbestand der Republikflucht ziehe nämlich nach den Vorschriften des
Vermögensgesetzes automatisch die Restitution nach sich. Die damaligen
Kaufverträge, die zum Teil unter Zwang zustandegekommen seien, seien
höchst unvollständig; so würde häufig nicht erwähnt, daß zum Verkauf eines
Hauses auch entsprechende Flächen gehört hätten. Daher seien Nachweise
heute deutlich erschwert. Der Beweis, daß die Alteigentümer ihr Land gar
nicht hätten verkaufen wollen, sei allenfalls durch Zufall zu erbringen. Frau
Einsle geht in diesem Zusammenhang kurz auf Regelungen des Sachenrechts-
bereinigungsgesetzes ein. Dabei sei die Tendenz erkennbar, daß die Menschen
anfingen, sich mit den bestehenden Regelungen abzufinden. In diesem Zu-
sammenhang sei eine starke Resignation spürbar. Dazu nennt sie ein Beispiel:
So sei ein Bürger aufgrund von Denunziationen im Jahre 1946 auf Grundlage
eines SMAD-Beschlusses enteignet worden. Vier Wochen später sei dieser
Bürger rehabilitiert worden. Eine Rückgabe der enteigneten sehr umfänglichen
und wertvollen Ländereien und Grundstücke erfolgte damals nicht, da diese
bereits unter den damaligen Bonzen aufgeteilt worden waren. In der DDR sei
eine Rückgabe nicht erfolgt. Sowohl die Bundesregierung als auch der heutige
Freistaat Sachsen sähen sich nicht in der Lage, den Rehabilitierungsbeschluß
aus dem Jahre 1946 zu vollziehen, so daß bis zum heutigen Tage eine Rück-
übertragung des Eigentums auf den damals rehabilitierten Bürger nicht erfol-
gen konnte. Frau Einsle legt Wert darauf, daß dieser Fall von kompetenten
Mitarbeitern in Bonn einmal überprüft wird. Der Petitionsausschuß des Sächsi-
schen Landtages habe in dieser Sache Berücksichtigungsbeschlüsse gefaßt und
an die Sächsische Staatsregierung weitergeleitet.

Zum SED-Unrechtsbereinigungsgesetz erwähnt Frau Einsle daß im Freistaat
Sachsen wenig Petitionen eingegangen seien. Ein schwieriges Problem sei of-
fensichtlich die berufliche Rehabilitierung. Viele Menschen, die noch im ar-
beitsfähigen Alter sind, bekämen heute keine ihrer Ausbildung entsprechende
Stelle mehr. Vor allem der Personenkreis der Lehrer und Hochschullehrer sei
hiervon besonders hart betroffen. Zum Teil seien auch die Bearbeitungsfristen
noch unverhältnismäßig lang. Ganz aktuell sei eine Petition von Zwangsausge-
siedelten, die sich gegen eine Formulierung im 2. SED-Unrechtsbereinigungs-
gesetz wendet. Demnach gelten die Vorschriften dort nur für Bürger im Bei-
trittsgebiet. Die Petenten rügten eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleich-
behandlung gegenüber Menschen, die im Beitrittsgebiet leben bzw. gelebt ha-
ben. Frau Einsle erwähnt darüber hinaus im Bereich des Rentenrechtes Petitio-
nen, die die Ungleichbehandlung von Verfolgten des Nationalsozialismus ge-
genüber Verfolgten des SED-Regimes zum Gegenstand haben. Hier werde vor
allem kritisiert, daß Verfolgte des Nationalsozialismus in der Regel eine höhe-
re Rente und psychische Betreuung erhielten. Demgegenüber erfolge die Ent-
schädigung für Verfolgte des kommunistischen Regimes nach dem Bundesver-