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Wahlperiode 13, Band VI, Seiten 816 und 817
 
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben4.6.1997
PE 1
Bericht
                        
Betr.:Erfassung, Aufbewahrung und Zugänglichkeit der Akten der Treu-
handanstalt (THA)

Der Bericht bezieht sich auf das Schreiben von Herrn Rainer Eppelmann vom
23. April 1997 und die von ihm aufgeworfenen Themen und Fragen.

 

1. Art und Inhalt der Aktenbestände der THA/BvS (einschließlich Betrieb-
sakten, Behördenakten, Akten aus der Zeit vor 1989/90), Erschließung der
Bestände

Die BvS verwaltet das Schriftgut des Geschäftsbetriebes der THA/BvS als Be-
hördenschriftgut, beginnend seit März 1990. Darunter befindet sich nahezu
kein Schriftgut aus der Zeit vor März 1990.

Ca. 300 T Aktenordner stammen aus der Treuhandzeit bis 1994. Ende 1996
sind aus der BvS-Tätigkeit weitere 90 T Aktenordner erwachsen, und Ende
1998 wird der Gesamtbestand 480 bis 500 T Aktenordner umfassen.

Sie betreffen zu ca.

70 %die Verwertung der Treuhandunternehmen durch Privatisierung,
Reprivatisierung, Kommunalisierung/Vermögenszuordnung,
Abwicklung sowie Umweltschutz/Altlasten und das
Sondervermögen,
15 %das Justitiariat, die Finanzierung der THA/BvS und der
Unternehmen, Personal der THA/BvS und der Unternehmen, die
Innenrevision,
10 %die Controllingbereiche,
5 %die Führungsbereiche und Stäbe (Präsidenten, Vorstände,
Beziehungen zum Bund und den Gebietskörperschaften,
Kommunikation).

Vom gegenwärtigen Gesamtbestand befinden sich erst ca. 90.000 Aktenordner
mit abgeschlossenen Vorgängen im BvS-Archiv (= 23 %). Ca. 300.000 Akten-
ordner mit Schriftgut noch nicht abgeschlossener Vorgänge werden in Regi-
straturen und bei den Bearbeitern der operativen Bereiche sowie in den 12 Ge-
schäftsstellen der BvS gehalten und dort noch für die laufende Geschäftstätig-
keit benötigt. Das BvS-Archiv hat deshalb bis zum Abschluß der Tätigkeit der
BvS und der Zusammenführung der Akten die Funktion einer Altschriftgut-

817
Akten der Treuhandanstalt

verwaltung und noch nicht eines Zwischenarchivs im Sinne des Bundesarchiv-
gesetzes.

Die THA/BvS hat trotz Behördencharakters und bereits seit 1991 ergangener
Regelungen keine ausreichende Verwaltungstradition auf dem Gebiet der
Schriftgutverwaltung erlangt. Die Ordnung des Schriftgutes nach einem für
eine Behörde üblichen einheitlichen Aktenplan besteht nicht. Aufgrund der be-
sonderen Situation in der THA, die sich zunächst dadurch auszeichnete, daß
die Erledigung der operativen Aufgaben absolute Priorität hatte, wurde die
Pflege archivierungswürdiger Akten als sekundär betrachtet. Eine Folge davon
war, daß dem BvS-Archiv in der Regel wenig geordnetes Schriftgut übergeben
wurde. Oft sind Sachzusammenhänge schwer ermittelbar, Provenienzen auf-
grund häufigen Strukturwandels und Personalwechsels verwischt. Aufbewah-
rungsfristen und Vertraulichkeitsgrad sind vielfach nicht angegeben.

Der sich aus der Treuhandzeit bis 1994 mit sehr unterschiedlichem Bearbei-
tungsstand angesammelte Aktenbestand muß deshalb von den Archiv- und
Registraturkräften aufwendig nachbearbeitet werden.

Zugleich wird jedoch gesichert, daß der nach 1994 anfallende Schriftgutbe-
stand geschlossener Akten in höchstmöglichem Maße von den aktenführenden
operativen Bereichen bereits so aufgeschlossen in das BvS-Archiv gelangt, daß
damit den Mindestanforderungen des Bundesarchivs entsprochen wird (Anla-
ge 1).

Betriebs- und Unternehmensakten werden von der BvS nur für die liquidierten
Treuhandunternehmen verwaltet. Dafür wurden 1992 nach dem Regionalprin-
zip 5 Landesdepots erreichtet. Ihr Geschäftsbesorger ist die DISOS GmbH
(hundertprozentige Tochter der BvS). Entsprechend den gesetzlichen Aufbe-
wahrungsfristen befinden sich in diesen Landesdepots auch Betriebsakten aus
der Zeit vor 1989/90.

In den 5 Landesdepots befinden sich gegenwärtig ca. 1 Million Aktenordner
Betriebsakten. Sie werden nach Abachluß aller Liquidationsverfahren ein Vo-
lumen von ca. 2,3 Millionen Aktenordnern erreichen. Das sind die aufbewah-
rungspflichtigen Geschäftsunterlagen der liquidierten Unternehmen; die dar-
unter befindlichen Lohnunterlagen sind mindestens bis zum Jahre 2006 aufzu-
bewahren.

Die Betriebsakten in den Landesdepots sind entsprechend der Arbeitsanwei-
sung zur Archivierung von Schriftgut liquidierter Unternehmen von 1992 regi-
striert und stehen für Auskünfte zur Verfügung.


2. Geltende Regelungen für die Nutzung der Akten der Treuhandanstalt /

Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben

Die Nutzung des im BvS-Archiv zusammengeführten Schriftgutes abgeschlos-
sener Geschäftsvorgänge der THA/BvS (Altschriftgut) ist in der Organisati-