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Wahlperiode 13, Band VI, Seite 825, Seite 825
 

Bundesarchiv 21.5.1997

Auskünfte zur Situation der Archive in Polen, Ungarn und der Tschechischen
Republik

 

(Auszugsweiser Abdruck des Schreibens des Präsidenten des Bundesarchivs,
Prof. Dr. Friedrich P. Kahlenberg, an den Vorsitzenden der Enquete-Kom-
mission „Überwindung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur im Pro-
zeß der deutschen Einheit“, Rainer Eppelmann, MdB, vom 21. Mai 1997)

Dem Bundesarchiv liegen Informationen über die in den Archiven Polens, Un-
garns und der Tschechischen Republik vorhandenen und für die Aufgaben-
stellung der Enquete-Kommission wichtigen Bestände nicht vor. Diese sind
nur unmittelbar bei den zuständigen Archivverwaltungen dieser Länder zu be-
kommen. Grundsätzlich gilt in allen drei Staaten bei der Benutzung von Ar-
chivgut die international anerkannte Sperrfrist von 30 Jahren.

Im Februar 1995 fand im Bundesarchiv das zweite Expertentreffen im Rahmen
eines von der UNESCO bzw. dem Internationalen Archivrat betreuten Projek-
tes „Management of the State Security Archives of Former Repressive Regi-
mes“ statt, an dem u. a. Teilnehmer aus Ungarn und der Russischen Föderation
teilnahmen. .... Aufgabe der Expertengruppe „Management...“ ist die Auswer-
tung von Akten der Staatssicherheitsdienste der beteiligten Staaten im Hin-
blick auf mögliche Standardisierungs- bzw. Abstrahierungsmöglichkeiten, z.B.
bei den Überlieferungstypen sowie Bewertungs- und Erschließungsmodellen.
Informationen über den aktuellen Stand der Beratungen liegen ... nicht vor.

 

Zur Situation der Archive in Polen, Ungarn und der Tschechischen Republik


1. Polen

Das Bundesarchiv unterhält seit vielen Jahren enge fachliche Beziehungen so-
wohl zur Generaldirektion der staatlichen Archive Polens als auch zu der dem
Polnischen Justizministerium unterstellten Hauptkommission zur Untersu-
chung der Verbrechen am polnischen Volk – Institut des Nationalen Geden-
kens.

a) Der Generaldirektion in Warschau unterstehen alle zentralen und regionalen
Staatsarchive in Polen (Übersicht Anlage 1). Im Herbst 1996 wurde Frau Dr.
Daria Nalecz zur Generaldirektorin ernannt. Sie wird voraussichtlich noch im
Jahr 1997 in das Bundesarchiv kommen.

b) Aufgabe der 1945 gegründeten Hauptkommission zur Untersuchung der
Verbrechen am polnischen Volk – Institut des Nationalen Gedenkens – war