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Bundesarchiv 21.5.1997
Auskünfte zur Situation wichtiger Archive in der Russischen Föderation
(Auszugsweiser Abdruck des Schreibens des Präsidenten des Bundesarchivs,
Prof. Dr. Friedrich P. Kahlenberg, an den Vorsitzenden der Enquete-Kom-
mission „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen
Einheit“, Rainer Eppelmann, MdB, vom 21. Mai 1997)
I. Überlieferungslage
Relevante Bestände sind vor allem in den folgenden russischen Archiven zu
erwarten (Anlage 1: Archive in der Russischen Föderation, Stand: Januar
1997):
1. im Geschäftsbereich von ROSARCHIV
- Zentrales Staatsarchiv der Russischen Föderation (GARF) – verwahrt u. a.
Akten der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD). - Russisches Zentrum für die Aufbewahrung und Erforschung von Doku-
menten der neuesten Geschichte (RCCHIDNI) – verwahrt insbesondere die
Akten der KPdSU und der Komintern bis 1952 sowie einen Teil der Über-
lieferung der SMAD. - Zentrum für die Aufbewahrung von Dokumenten zur Zeitgeschichte – ver-
wahrt vor allem Akten des Zentralkomitees der KPdSU und Unterlagen der
KPdSU ab 1952. - Zentrum für die Aufbewahrung Historisch-Dokumentarischer Sammlungen
(ehem. Sonderarchiv) – verwahrt die von der Roten Armee nach Kriegsende
auch in Deutschland bzw. in den von Deutschland besetzten Gebieten be-
schlagnahmten Unterlagen, darunter Akten von zentralen und kommunalen
Behörden und Wirtschaftsunternehmen sowie private Nachlässe (Anlage 2).
2. außerhalb des Geschäftsbereiches von ROSARCHIV
- Archiv des Präsidenten der Russischen Föderation – verwahrt u. u. a. Akten
des Politbüros der KPdSU und Geheimakten der Partei und des KGB. - Historisch-Dokumentarische Verwaltung des Außenministeriums der Rus-
sischen Föderation – u. a. Bestände zur russischen Außenpolitik nach 1917.
- Zentralarchiv des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation –
u. a. Akten der sowjetischen/russischen Streitkräfte ab 1941 – ohne Archi-
valien der Marine und der Luftwaffe. - Zentralarchiv des Innenministeriums der Russischen Föderation.
- Zentralarchiv des Ministeriums für Sicherheit der Russischen Föderation –
zuständig für die Akten des KGB und des NKWD.
II. Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten
In Vorbereitung der von Europarat zu verabschiedenden „Normen des Zugangs
zu Archiven (Standard European Policy regarding Access to Archives)“ hat
das Bundesarchiv im Oktober 1996 in seiner Liegenschaft Berlin-Lichterfelde
einen sog. Runden Tisch veranstaltet, der sich inhaltlich mit Fragen des Zu-
gangs von Archivgut in deutschen und in russischen Archiven („Access to Ar-
chives“) beschäftigte. Zu dieser Veranstaltung waren je sechs Experten aus
Deutschland und Rußland, davon jeweils zwei Archivare, zwei Juristen und
zwei Historiker, eingeladen.
Die Ergebnisse der Beratungen in Form der von den Teilnehmern formulierten
„Empfehlungen“ vom 18. Oktober 1996 sind ebenso beigefügt (Anlage 3) wie
ein den Runden Tisch vorbereitender interner Vermerk des Bundesarchivs vom
4.10.1996 über die Praxis des Zugangs zu russischen Archiven (Anlage 4).
Informationen über die Entwicklung der Archive nach dem Zerfall der UdSSR
und über die Archivbenutzung und die archivgesetzlichen Bestimmungen in
Rußland im besonderen enthalten die beiliegenden Kopien aus: Der Archivar,
Jg. 49, 1996, S. 695 ff. (Anlage 5). Eine Verbesserung des Zugangs zu russi-
schen Archiven dürfte sich langfristig nur durch eine Stabilisierung der politi-
schen und wirtschaftlichen Lage in Rußland allgemein sowie durch die Inten-
sivierung der deutsch-russischen Kulturbeziehungen erzielen lassen. Hierzu
können trotz der gegenwärtigen Belastungen im Zusammenhang mit der Ver-
abschiedung des sog. Beutekunst-Gesetzes alle Arten von deutsch-russischen
Kooperationsvorhaben im Bereich der historischen Wissenschaften und der
Archivbeziehungen einen wichtigen Beitrag leisten.
Das Bundesarchiv verfügt über Kopien der Findbücher zu den Nachlässen
Rathenau (Fond 634) und Wirth (Fond 532) und zum Bestand Reichssicher-
heitshauptamt (Fond 500) im ehem. Sonderarchiv.
III. Fachliche Beziehungen
Die bilaterale Zusammenarbeit zwischen dem Bundesarchiv und dem Russi-
schen Archivdienst erfolgt auf der Basis der beigefügten Vereinbarung vom