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Wahlperiode 13, Band II/1, Seiten 10 und 11
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Kurzprotokoll der 11. Sitzung

mit einer Eingabe eine ihm günstigere Regelung zu erreichen. Das DDR-Ein-
gabewesen sei zwar keineswegs immer wirkungslos gewesen. Durch das Ein-
gabewesen sei aber die fehlende Rechtssicherheit institutionalisiert worden.
Dagegen richte sich heute die Kritik. Es sei nämlich immer offengeblieben, ob
der positive Bescheid auf eine Eingabe als eine Bestätigung der Rechtsauffas-
sung des Petenten, als ein Gnadenakt oder als die Ruhigstellung eines lästigen
Bürgers zu werten war. Es dürfe nicht übersehen werden, daß die Furcht, man
könne sich durch eine Eingabe selbst schaden, weit verbreitet war. Trotz all
dieser Mängel stellten jedoch die Eingaben der DDR-Bevölkerung heute eine
wichtige Quelle zur Aufarbeitung der SED-Diktatur dar. Aus den Akten, die
noch erforscht werden müßten, ließen sich sicherlich eine Vielzahl von Schlüs-
sen ziehen hinsichtlich der Bevölkerung, des Staates sowie des Parteiapparates
der DDR. Das Alltagsleben der DDR mit seinen Problemen werde durch diese
Akten transparenter.

Der Vorsitzende weist auf die den Kommissionsmitgliedern vorliegenden Un-
terlagen hin und nennt die Rentenproblematik, die Arbeit der Treuhandanstalt
bzw. der BVS, die Rehabilitierung der SED-Opfer, die Frage des Bodenre-
formlandes sowie die Handhabung des Stasi-Unterlagengesetzes als wesentli-
che Problemfelder bei den eingegangenen Petitionen. Er weist darauf hin, daß
all diese Eingaben Folgen der SED-Diktatur sind und daher die Mitglieder der
Enquete-Kommission sehr daran interessiert seien, von den anwesenden Gä-
sten Näheres über den Sachstand der Petitionen in den neuen Bundesländern
und deren Handlungsempfehlungen an den Bundesgesetzgeber zu erfahren. In
diesem Zusammenhang lobt der Vorsitzende die Regelung des thüringischen
Landesgesetzgebers, wonach Petitionen auch mündlich eingereicht werden
können. Dies setze die Hemmschwelle, die viele Bürgerinnen und Bürger noch
hätten, deutlich herab. Die Petitionsausschüsse der Länder und des Deutschen
Bundestages müßten genauso wie die Enquete-Kommission Anwalt der Bürger
sein. Er gibt der Hoffnung Ausdruck, daß auch die heutige Sitzung der En-
quete-Kommission zu dieser Aufgabe beiträgt.

Der Vorsitzende weist darauf hin, daß alle Vorsitzenden der Petitionsausschüs-
se in den neuen Bundesländern sowie die Vorsitzende des Petitionsausschusses
des Deutschen Bundestages eingeladen worden seien und stellt fest, daß der
Einladung gefolgt sind:

  • Die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Frau
    Abg. Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Landtages von Mecklenburg-
    Vorpommern, Frau Kozian, MdL (PDS)
  • Die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Landtages des Landes Thü-
    ringen, Frau Köhler, MdL (CDU)
  • Die stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses des Sächsischen
    Landtages, Frau Einsle, MdL (CDU).
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Petitionsausschüsse

Zunächst erteilt er der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen
Bundestages, Frau Abg. Nickels, das Wort.

Abg. Christa Nickels bedankt sich für die Einladung. In einer allgemeinen
Vorbemerkung geht sie auf die Notwendigkeit einer moralischen Rehabilitie-
rung ein, die man denjenigen schuldig sei, deren Biographie durch das SED-
Unrecht besonders geschadet worden ist. Das Leiden dieses Personenkreises
müsse gewürdigt werden. Das Eingabewesen der früheren DDR sei den Men-
schen in den neuen Ländern immer noch gegenwärtig. Viele, gerade auch die
Opfer, seien nach wie vor der Ansicht, daß es neben dem Recht der Bundesre-
publik so etwas wie Gnadenrecht oder aber Härtefall-Recht geben müsse. Für
diese Menschen sei die Tatsache, daß es ein solches Recht in bezug auf Peti-
tionen nicht gibt, sehr unbefriedigend. Nach Wegen, wie diese Unzufriedenheit
wirksam beseitigt werden kann, müsse noch gesucht werden.

In ihren Ausführungen geht Frau Nickels auf die Schwerpunkte der Petitionen
ein, die den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages in der Vergangen-
heit erreicht haben. Sie trägt vor, im Bereich des Rentenrechts und des Ren-
tenüberleitungsrechts hätten die Petitionen, die in großer Zahl eingegangen
seien, bereits zu einer Vielzahl von parlamentarischen Initiativen geführt. An-
läßlich der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Deut-
schen Bundestages im vergangenen Jahr habe der Petitionsausschuß des Deut-
schen Bundestages Tausende von Eingaben nach Sachgebieten aufgeschlüs-
selt. Diese Aufschlüsselungen seien dem Ausschuß übermittelt worden mit der
Bitte, über Abhilfemöglichkeiten nachzudenken. Ein weiterer sehr wichtiger
Bereich sei das Begehren vieler Bürgerinnen und Bürger, die wegen Stasi-Tä-
tigkeit aus dem Bundesdienst entlassen worden seien und nunmehr um Über-
prüfung bzw. Wiedereinstellung nachsuchten. In diesem Zusammenhang gehe
es sehr häufig um die Aberkennung geleisteter Dienstzeiten bzw. die Minde-
rung der Altersversorgung. Daneben seien eine Reihe von Petitionen zur Um-
bewertung und Auszahlung von Reichsmark-Guthaben, zur Arbeit der Nach-
folgeorganisation der Treuhand und zu den Stichtagsbedingungen des Vertrie-
benenzuwendungsgesetzes eingegangen, und zwar vor allen Dingen durch
Vertriebene, die vor dem 3. Oktober 1990 unter zum Teil schwierigen Begleit-
umständen die DDR verlassen haben und denen nach derzeitiger Gesetzeslage
keine Entschädigung zusteht. Gerade hier sei die Frustration der Betroffenen
sehr hoch.

Ein weiteres aktuelles Themenfeld sei das Bergrecht. Hier hätten viele Einga-
ben dazu geführt, daß jetzt ein interfraktioneller Gesetzentwurf auf den Weg
gebracht worden sei, um das Bergrecht in den alten und neuen Bundesländern
zu vereinheitlichen. Abg. Christa Nickels ist zuversichtlich, daß in diesem Be-
reich eine einvernehmliche Lösung durch den Deutschen Bundestag gefunden
wird.

Ein weiterer großer Problemkreis sei die Heranziehung zur Wehrpflicht in den
neuen Ländern. Insbesondere in den Fällen, in denen im Rahmen der begin-
nenden Privatisierung beispielsweise junge Handwerksmeister rund um die