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erst aufgenommen werden konnte, vor allem im Bereich des Vermögensgeset-
zes notwendig. In diesem Zusammenhang spricht Frau Köhler das Problem der
Einbringung von Altlasten durch die Voreigentümer von Grundstücken an. Sie
regt an, bei den verschiedenen SMAD-Enteignungen nach Fallgruppen zu un-
terscheiden.
Frau Einsle, MdL, ergänzt, daß auch im Land Sachsen ein Bürgerbeauftragter
nicht berufen sei. Auch Sprechstunden des Petitionsausschusses wie etwa im
Land Thüringen fänden nicht statt. Die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger
würden den Wahlkreisabgeordneten vorgetragen. Sie weist darauf hin, daß
viele Opfer der SED-Diktatur allein durch Beratung und Öffentlichkeitsarbeit
nicht zu erreichen sind.
Der Vorsitzende macht auf das Thema „Erfahrungen mit den SED-
Unrechtsbereinigungsgesetzen und Rehabilitierung“ aufmerksam.
Abg. Dr. Ludwig Elm fragt, inwieweit den Ausschüssen Petitionen vorliegen,
die die strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechen in der DDR und in die-
sem Zusammenhang tatsächliche oder angebliche politische Fehlurteile zum
Gegenstand haben.
Sv. Prof. Dr. Peter M. Huber geht auf das 2. SED-Unrechtsbereinigungsge-
setz ein und fragt, ob es das verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz be-
treffende Petitionen gegeben habe, die auf Regelungslücken in diesem Gesetz
hinweisen und ob ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf erkennbar sei.
Abg. Stephan Hilsberg bittet um eine nochmalige genauere Eingrenzung des
Problems politischer Diskriminierung von Schülern.
Sv. Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Adolf Jacobsen geht auf den wachsenden Ver-
trauensverlust in die Funktionsweise der parlamentarischen Demokratie ein. Er
erkundigt sich nach Erkenntnissen über den Grad der Enttäuschung der Men-
schen in den neuen Bundesländern und über Erwartungshaltungen, die in Peti-
tionen deutlich werden.
Der Vorsitzende begrüßt den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Mi-
nisteriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR, Herrn Joachim Gauck, als
Zuhörer der Sitzung.
Sv. Karl Wilhelm Fricke weist darauf hin, daß offenbar ein großer Teil der
eingehenden Petitionen Fehlentscheidungen der Verwaltung und der Gerichte
reklamiert. Fraglich sei jedoch, worauf diese Fehlentscheidungen beruhten. Es
sei daher von Interesse zu erfahren, inwieweit Bürokratismus und Unverständ-
nis seitens der Behörden dabei eine Rolle spielen. Für eine gesetzgeberische
Abhilfe im Hinblick auf die Unrechtsbereinigungsgesetze sei die Analyse der
Gründe für Fehlentscheidungen von großer Bedeutung. Er fragt deshalb, in-
wieweit die Petitionsausschüsse auch mit Staatsanwaltschaften und Gerichten
Gespräche führen.
Sv. Martin Gutzeit knüpft daran an und fragt nach der Erfolgsbilanz der Aus-
schüsse bei Petitionen, die die berufliche Rehabilitierung zum Gegenstand
hatten.
Frau Einsle, MdL, teilt mit, daß sie alle bislang gestellten Fragen mit ja be-
antworten könne: die moralische Rehabilitierung sei in vielen Bereichen erfor-
derlich und dürfe sich nicht nur auf diejenigen beziehen, die etwa zu Unrecht
inhaftiert gewesen seien. Mit den bestehenden Gesetzen sei es nicht gelungen,
Gerechtigkeit zu schaffen.
Frau Köhler, MdL, geht auf die Wiedereinstellung von Personal in den öf-
fentlichen Dienst ein. Sie erwähnt die Möglichkeit des Eingreifens im Einzel-
fall durch den Petitionsausschuß. Diese Möglichkeit bestehe jedoch nur in be-
schränktem Umfang. Mangels Kompetenz der Verwaltungen seien gerade in
der Anfangszeit sehr häufig Petitionen eingegangen, deren Gegenstand
schlichte Fehlentscheidungen gewesen seien. Auch Fälle von Bürokratismus
und politischen Vorbehalten seien vorgekommen. Für die politische Diskrimi-
nierung von Schülern gebe es keine Definition. Sie nennt die Beispiele der
Nichtzulassung zur EOS, die Handhabung von Beurteilungen, der Umgang mit
sogenannten Selbstablehnern, also denjenigen, die von Verpflichtungen zur
Offizierslaufbahn zurückgetreten sind, oder die Fälle der jungen Männer, die
sich für den Dienst als Bausoldat entschieden hatten.
Frau Kozian, MdL, teilt mit, daß Petitionen zu NS-Verurteilungen in Meck-
lenburg-Vorpommern bislang nicht vorliegen. Die Enttäuschung der moralisch
nicht Rehabilitierten beschränke sich nicht auf Personen aus den neuen Bun-
desländern. Aufgrund der Hartnäckigkeit bei der Nachforschung des Petitions-
ausschusses habe sich die Arbeit vieler Behörden deutlich verbessert. Sie nennt
hierfür verschiedene Beispiele aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums der
Justiz, der LVA und anderer Behörden. Sie greift das Feld des Strafvollzuges
auf, der zu DDR-Zeiten ein Tabu-Thema gewesen sei. Hierauf lege der Petiti-
onsausschuß des Landtages Mecklenburg-Vorpommern ein besonderes Au-
genmerk. Sie appelliert abschließend, die Arbeit der Petitionsausschüsse zu
unterstützen, womit ausdrücklich auch gesetzgeberische Maßnahmen gemeint
seien.
Der Vorsitzende begrüßt eine Besuchergruppe von 30 Lehrern aus Eberswal-
de als Zuhörer der Sitzung der Enquete-Kommission. Er ruft den Themenbe-
reich „Rentenrecht und Rentenüberleitungsgesetz“ zur Diskussion auf.
Sv. Prof. Dr. Peter M. Huber geht auf die Beweislastprobleme im Berufli-
chen Rehabilitierungsgesetz ein und fragt nach dem Umfang der Fälle, in de-
nen die Zuerkennung eines Anspruchs an der Beweislast scheitert, sowie da-
nach, ob die Einführung einer Beweislastumkehr geboten sei.
Hierauf teilt Frau Köhler, MdL, anhand eines Beispiels mit, daß auch Zeug-
nisse noch lebender Personen verwendet werden können.