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Wahlperiode 13, Band VIII/3, Seiten 2390 und 2391
2390
Bernd Stöver

Beispiel im Absingen amerikanischer Schlager manifestierte, sprechen dafür,
daß er seine selbstgestellte „Mission“ wohl bereits Ende 1954 gescheitert sah.
In den Mittelpunkt rückte für ihn jetzt die Rückkehr in den Westen, vor allem
aber seine politische Rehabilitation durch die öffentliche Darstellung seiner
Gründe. Dieser Vorgang setzt noch während des Aufenthaltes in der DDR ein;
zahlreiche Briefe an Personen des öffentlichen Lebens der Bundesrepublik
insbesondere jener, die er für seine Verbündeten hielt, bezeugen dies. Das Ur-
teil des Bundesgerichtshofes 1956, vier Jahre Haft, war allerdings nur noch die
offizielle Niederlage eines zuvor bereits gesprochenen Urteils in der öffentli-
chen Meinung.

Die gesamte „politisch-kulturelle Debatte“ um den Fall John war bereits un-
mittelbar nach seinem Übertritt in die DDR nicht nur politisch polarisiert, son-
dern – für die Wahrheitsfindung im Fall John besonders negativ – politisch in-
strumentalisiert worden. In dieser Debatte spielten die möglicherweise höchst
ehrenwerten Intentionen und Ideale Johns so gut wie keine Rolle mehr. Wäh-
rend im Osten der Übertritt Johns ohne Einschränkungen als Sieg gefeiert
wurde, war im Westen die Diskussion wesentlich differenzierter. Sie läßt sie
sich in zehn unterschiedliche Positionen unterscheiden, wobei die einzelnen
Fraktionen und ihre Argumente auch ineinander übergingen: (1) Die Position
der Bundesregierung, die sich in Schadensbegrenzung übte, um vor allem die
laufende Westintegration nicht zu gefährden, gleichzeitig aber innerparteilich
tief darüber gespalten war. (2) Die Position der Opposition, vor allem der SPD,
die den Fall vor allem als Möglichkeit aufgriff, die „Renazifizierung“ und die
undurchsichtige Arbeit der Geheimdienste in Deutschland anzuprangern.
(3) Die Position der Westalliierten, die den Fall vor allem als Gefährdung der
westlichen Sicherheitspolitik betrachteten. (4) Die Position der Organisation
Gehlen, die den Fall als Möglichkeit zur Ausschaltung der Konkurrenz und zur
Konsolidierung der eigenen Stellung betrachtete. (5) Die Position der rechts-
nationalen Opposition im Lande, die den Fall als Bestätigung ihrer Kritik an
der Linken, der Emigration und des NS-Widerstandes ansahen. (6) Die Positi-
on des antitotalitären Lagers, die den Fall John als Ausdruck der fortschreiten-
den kommunistischen Unterwanderung der Bundesrepublik verstanden.
(7) Die Position der Gegner der strikten Westbindungspolitik Adenauers im
engeren Sinne, die hierin die Aufgabe des im Grundgesetz verankerten Wie-
dervereinigungsgebots sahen. (8) Die Position der Gegner der „Restaurations“-
Politik Adenauers im besonderen, die die Ausführungen Johns in der DDR
zum Anlaß nahmen, erneut die Weiterbeschäftigung von ehemals aktiven Na-
tionalsozialisten in der Bundesrepublik zu kritisieren. (9) Die Position der ost-
europäischen Emigration im Westen, die die Angaben Johns zur „Renazifizie-
rung“ und Remilitarisierung als Beginn eines westdeutsch-westalliierten Aus-
gleichs sah, an deren Ende die Rückgabe der ehemals deutschen Gebiete jen-
seits der Oder-Neiße stehen könnte. (10) Die persönlichen Gegner Johns, eben-
falls eine fraktionsübergreifende Gruppe, die vor allem den zweimaligen „Ver-
rat“ sowie seine angebliche Homosexualität und seinen angeblichen Alkoho-
lismus heraushob.

 

Monika Tantzscher

Die verlängerte Mauer. Die Zusammenarbeit der Si-
cherheitsdienste der Warschauer-Pakt-Staaten bei der
Verhinderung von „Republikflucht“

 

1.Einleitung
2.Die Entwicklung der Fluchtbewegung über andere Ostblockstaaten
nach Schließung der innerdeutschen Grenze am 13. August 1961
3.Gesetze und Sanktionen der DDR zur Verhinderung von Republik-
flucht
4.Die Rolle des DDR-Staatssicherheitsdienstes bei der Bekämpfung der
Fluchtbewegung
4.1.Zuständige Abteilungen und Diensteinheiten
4.2.Maßgebliche innerdienstliche Bestimmungen des MfS
5.Das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen
der DDR
5.1.Die Grenztruppen
5.1.1.Rechtliche Grundlagen des Zusammenwirkens
5.2.Die Deutsche Volkspolizei
5.2.1.Maßgebliche innerdienstliche Bestimmungen
6.Die Kooperation mit den Schutz- und Sicherheitsorganen anderer
Ostblockstaaten bei der Verhinderung illegaler Grenzübertritte und
der Rückführung von DDR-Flüchtlingen
6.1.CSSR
6.1.1.Die Rechtshilfeverträge
6.1.2.Weitere vertragliche Vereinbarungen
6.2.Ungarn
6.2.1.Rechtshilfeverträge
6.2.2.Weitere vertragliche Vereinbarungen
6.3.Bulgarien
6.3.1.Rechtshilfeverträge
6.4.Polen
6.4.1.Rechtshilfeverträge
6.4.2.Weitere vertragliche Vereinbarungen
6.5.Sowjetunion