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Wahlperiode 13, Band I, Seiten 166 und 167
166
Enquete-Kommission

5. Zwischenbericht, Publikationen

Die Kommission hat in ihrer 37. Sitzung am 25. September 1997 einstimmig
bei einer Stimmenthaltung einen Zwischenbericht als Teilbericht zu dem The-
ma „Errichtung einer selbständigen Bundesstiftung des öffentlichen Rechts zur
Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“
beschlossen und dem Bundestag vorgelegt (Bundestagsdrucksache 13/8700).
Die darin enthaltene Empfehlung zur baldigen Errichtung einer solchen Stif-
tung haben alle Fraktionen in einem gemeinsamen Gesetzentwurf vom 11. Fe-
bruar 1998 (Bundestagsdrucksache 13/9870) aufgegriffen, den der Deutsche
Bundestag in leicht veränderter Fassung in seiner 227. Sitzung am 2. April
1998 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und F.D.P. gegen eine Stimme aus der PDS bei Stimmenthaltung der PDS im
übrigen angenommen hat (Plenarprotokoll 13/20876 – 13/20884; s. auch u.
Teil B VIII). Den Zwischenbericht der Kommission selbst hat der Bundestag
in der gleichen Sitzung einvernehmlich zur Kenntnis genommen.

Zur Information der interessierten Öffentlichkeit ist je eine Broschüre mit den
Reden bei der Gedenkveranstaltung am 13. August 1996 sowie mit Informa-
tionen über den Arbeitsauftrag und die Mitglieder der Kommission erstellt und
verteilt worden. Gezielt an die Betroffenen der SED-Diktatur und die mit ihrer
Aufarbeitung befaßten Personen und Institutionen wendet sich eine Doku-
mentation mit dem Titel „Aufarbeitungsinitiativen und Opfergruppen – Bera-
tung und Hilfe bei der Bewältigung der Folgen der SED-Diktatur“ in der Reihe
„Zur Sache“.

Der Deutsche Bundestag wird die Materialien – Dokumentation der parla-
mentarischen Unterlagen und Debatten; Gutachten, Expertisen und Berichte;
Wortprotokolle der öffentlichen Sitzungen – der Enquete-Kommission wieder-
um veröffentlichen.

 

6. Verfahren des Schlußberichts

Der Text dieses Schlußberichts beruht auf den Vorlagen der einzelnen Be-
richterstattergruppen, die durch eine Sondergruppe – bestehend aus dem Vor-
sitzenden bzw. dem stellvertretenden Vorsitzenden und vier sachverständigen
Mitgliedern – nochmals redaktionell überarbeitet worden sind. Die Sondervo-
ten und Stellungnahmen dazu geben die Meinung der jeweils genannten bzw.
bezeichneten – ordentlichen und stellvertretenden – Kommissionsmitglieder
wieder.

Die Kommission hat in ihrer 51., 52. und 53. Sitzung am 23. April, 28. Mai
und 3. Juni 1998 die einzelnen Teile des Schlußberichts erörtert. Sie hat die
Teile A, B IV, B V 1–3 und 4.3–4.10, B VI, B VII, B VIII, C und D einstim-
mig beschlossen. Sie hat den Teil B I einstimmig bei einer Enthaltung be-
schlossen. Sie hat die Teile B II, B V 4.1 und 4.2 sowie B IX 2.5.3 mit den
Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. sowie der

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Schlußbericht

Sachverständigen Fricke, Huber, Jacobsen, Maser, Moreau und Wilke gegen
die Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN sowie der Sachverständigen Burrichter, Faulenbach und Kowalczuk
bei Abwesenheit der Sachverständigen Gutzeit und Weber beschlossen. Sie hat
die Teile B III und B IX ohne 2.5.3 mit den Stimmen der Mitglieder der Frak-
tionen der CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. sowie der
Sachverständigen Fricke, Huber, Jacobsen, Kowalczuk, Maser, Moreau und
Wilke gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktion der SPD sowie der
Sachverständigen Burrichter und Faulenbach bei Abwesenheit der Sachver-
ständigen Gutzeit und Weber beschlossen.

Die Mitglieder der Gruppe der PDS (ohne Stimmrecht) haben erklärt, daß sie
ihre abweichende Meinung zum Schlußbericht ausdrücklich in ihren Sonder-
voten zu verschiedenen Einzelteilen niedergelegt hätten. Auch denjenigen
Teilen, zu denen sie keine Sondervoten abgegeben haben, könnten sie inhalt-
lich nicht zustimmen.

Die Kommission hat den Schlußbericht in ihrer 53. Sitzung am 3. Juni 1998
abschließend beraten. Sie hat einvernehmlich die Sondervoten und Stellung-
nahmen dazu als Bestandteile des Schlußberichts festgestellt. Sie hat den
Schlußbericht insgesamt einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen.