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Wahlperiode 13, Band I, Seiten 656 und 657
656
Enquete-Kommission
  • 1990, die Auskunft über den rechtstatsächlichen Verlauf des Einigungspro-
    zesses und über die Wirksamkeit der im Einigungsvertrag getroffenen Re-
    gelungen geben. Ein Teil dieser Akten und Dokumente wird (nach Ablauf
    der Aufbewahrungsfrist) schon in den nächsten Jahren vernichtet werden.
    Ihre Erhaltung zum Zweck wissenschaftlicher Forschung muß von Bund
    und Ländern sichergestellt werden.

Für das Gelingen der Aufarbeitung ist es von entscheidender Bedeutung, daß
die bei Behörden, Gerichten und in öffentlichen Archiven verstreut lagernden
Unterlagen, Dokumente und Akten auch zukünftig für Zwecke der historischen
Deutschlandforschung erhalten bleiben, erschlossen und zugänglich gemacht
werden. Die verstreuten Bestände sollten deshalb in einer Liste erfaßt werden,
die Auskunft über Aufbewahrungsort, Zugänglichkeit für die wissenschaftliche
Forschung und über etwaige gesetzliche Zugangsbeschränkungen enthält.

Die zu errichtende Bundesstiftung könnte auf der Grundlage einer solchen Li-
ste ihre Aufgabe, Anstöße für die historische Deutschlandforschung zu geben
und Wissenschaftler zu beraten, wahrnehmen.

Darüber hinaus sollte an eine Vernetzung der Aktenbestände gedacht werden,
die einen zentralen Zugang mit EDV-Mitteln ermöglicht. Ein solches Projekt
könnte Gegenstand einer Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und den
daran beteiligten Ländern sein.

 

3.2 Förderung von Stiftungen in den neuen Ländern

Im Prozeß der deutschen Einheit haben öffentliche, vornehmlich aber auch
private Stiftungen erhebliche Beiträge zum wissenschaftlichen, kulturellen und
sozialen Leben in den neuen Ländern geleistet. Ihre Aktivitäten waren dort in
den vergangenen Jahren vielfältig. Sie bestanden beispielsweise

  • in der regionalen Förderung von Universitäten und Krankenhäusern,
  • in der Förderung beruflicher Qualifikation junger Menschen, der Jugend-
    und der Behindertenarbeit, des Zusammenwachsens in Schule und Beruf
    sowie auf dem Feld der politischen Bildung,
  • in der Beseitigung von Umweltdefiziten, in der Forschungsförderung, dem
    Denkmalschutz und in vielen anderen Aktivitäten.

Neben den großen und finanzstarken Stiftungen engagieren sich zahlreiche
weitere Stiftungen in den neuen Ländern. Sie sind subsidiär tätig und erfüllen
auch Aufgaben, die sonst vom Staat wahrgenommen werden müßten. Ihnen
gelingt es oftmals, innovative Kräfte zu entwickeln und phantasievolle Mittel
einzusetzen. Die Arbeit solcher Stiftungen kann für den Prozeß der inneren Ei-
nigung wertvolle Hilfe leisten. Die Menschen in den neuen Ländern profitieren
von diesem Engagement. In der Zeit knapper staatlicher Mittel wird die Hilfe
dieser Einrichtungen für die Verwirklichung konkreter Projekte und für Pro-

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Schlußbericht

blemlösungen mittels kreativer Ansätze zunehmend wichtiger. Sie sind dem
Gemeinwohl verpflichtet und können im Prozeß der deutschen Einheit Enga-
gement und Verantwortung, die von unten her wächst, fördern.

Vermögen zu verselbständigen und gemeinnützigen Zwecken zuzuführen hat
in unserer Kultur eine lange Tradition. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmen-
bedingungen für private Stiftungstätigkeit sind ungünstig. Die Aktivitäten vie-
ler potentieller Stiftungen werden durch gesetzliche Hindernisse, namentlich
auf dem Gebiet des Steuerrechts, erschwert. Wiedergründungen von Stiftungen
in den neuen Ländern werden dadurch erschwert, daß der Stiftungsgedanke im
SED-Staat keine Grundlage fand und heute noch nicht hinreichend verankert
ist. Oftmals ist durch das SED-Regime Stiftungsvermögen enteignet worden;
die sich daraus ergebenden offenen Vermögensfragen schränken die Wir-
kungsmöglichkeiten der so zerstörten Stiftungen ein, ihr Neuaufbau schreitet
derzeit sehr langsam voran. Nennenswerte Mittel seitens der Wirtschaft stehen
noch nicht zur Verfügung. Die Rahmenbedingungen für das Entstehen und
Wirken von Stiftungen in den neuen Ländern sollten durch gezielte Aktivitäten
des Gesetzgebers verbessert werden, ebenso aber auch die Arbeitsmöglichkei-
ten für freie Träger.

 

4. Handlungsempfehlungen

Ergänzend zu der Bundesstiftung zur Aufarbeitung von Geschichte und Folgen
der SED-Diktatur, deren Errichtung die Enquete-Kommission in ihrem Zwi-
schenbericht (Bundestagsdrucksache 13/8700) vorgeschlagen hat, empfehlen
sich zur Förderung des Aufarbeitungsprozesses folgende Maßnahmen:

  • Die lokalen und regionalen Aufarbeitungsinitiativen und Opferverbände
    sollten bei ihrer überparteilichen Aufklärungsarbeit von den Ländern und
    den Kommunen gefördert werden. Aufarbeitungsinitiativen von Jugendli-
    chen sollten angeregt und unterstützt werden.
  • Der Gesetzgeber sollte Überlegungen zur einkommensteuerrechtlichen An-
    erkennung der Aufarbeitung der SED-Diktatur anstellen, um die Chancen
    nichtstaatlicher finanzieller Unterstützung engagiert und wirksam arbeiten-
    der Verbände der Opfer und Aufarbeitungsinitiativen zu verbessern.
  • Die historische Deutschlandforschung sollte mehr als bisher Gegenstand der
    Forschungsförderung in Bund und Ländern werden, denn fundiertes zeitge-
    schichtliches Wissen ist eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgrei-
    che Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Zeit der deutschen Teilung im
    vereinten Deutschland.
  • Die geplante Stiftung sollte im Benehmen mit dem Bundesinnenministeri-
    um eine Liste der Bestände von Akten und Dokumenten über das System
    der SED-Diktatur und die Zeit der deutschen Teilung, die im Besitz von
    Behörden und Gerichten in Bund und Ländern sind, erstellen; diese Liste