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Angezeigte SeitenWahlperiode 12, Band IV, Seiten 848 und ~849 (wp12b4_0846)
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Wahlperiode 12, Band IV, Seiten 848 und 849
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848
Anhang
Änderndes GesetzArtikelInhalt der VorschriftArt der
Änderung
Inhalt der Änderung
Gesetz zur Änderung und
Ergänzung der Verfassung
der Deutschen Demokrati-
schen Republik (Verfas-
sungsgrundsätze) vom
17. Juni 1990 (GBl. I,
S. 299)
Gesamte
Verfas-
sung
Gesamte Aufstellung von Ver-
fassungsgrundsätzen
eingefügtVerfassung der DDR wird er-
gänzt durch Verfassungs-
grundsätze (freiheitliche
Grundordnung, Eigentum,
wirtschaftliche Handlungs-
freiheit, Tarifvertragspar-
teien, unabhängige Recht-
sprechung, Schutz der Um-
welt, Schutz der Arbeit, Ho-
heitsrechte). Entgegenste-
hendes Verfassungsrecht hat
keine Gültigkeit mehr
Art. 106Änderung der VerfassungneugefaßtVerfassungsänderungen müssen
Wortlaut der Verfassung
nicht mehr ausdrücklich än-
dern oder ergänzen, Bezeich-
nung als „Verfassungsgesetz“
genügt (eigentlich ist Ver-
fassungsgrundsätzegesetz
Verstoß gegen Art. 106 a.F.)

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Falco Werkentin

Die Waldheimer „Prozesse“ der Jahre 1950/52

 

1.Stand der Erkenntnisse
 a)bis zur Öffnung der Archive im Jahre 1990
 b)nach Öffnung der Archive
 c)Exkurs: Begriffliche Probleme der Darstellung der Prozesse
2.Die Waldheimer „Prozesse“ – ein Modellfall SED-gesteuerter Scheinju-
stiz
3.Die Waldheimer „Prozesse“ im Kontext der antifaschistischen Selbstlegiti-
mation der DDR
4.Antifaschismus als Propagandawaffe gegen die Bundesrepublik und als
innenpolitischer Kampfbegriff – Hinweise auf Kontinuitäten
Literatur zu den Waldheimer „Prozessen“
Zusammenfassung

 

Am 17. Januar 1950 meldete das „Neue Deutschland“ die Auflösung der
sowjetischen Internierungslager auf dem Gebiet der DDR. Es wurden 10.000
Internierte freigelassen und knapp über 10.500 von sowjetischen Tribuna-
len Verurteilte den DDR-Behörden zur weiteren Strafverbüßung übergeben.
Außerdem übergab die Sowjetische Militär-Administration (SMAD) ca. 3.400
Internierte zur Untersuchung und gegebenenfalls Aburteilung durch deutsche
Gerichte. Ihre Verurteilung erfolgte von Ende April bis Mitte Juli 1950
in Waldheim/Sachsen. Die letzten Prozesse gegen 38 Internierte, die 1950
verhandlungsunfähig waren, folgten im Jahre 1952 unter dem Code-Word
„Gera“. Insgesamt wurden in Geheimverhandlungen ca. 3.390 Personen zu
Regelstrafen von 15 Jahren Zuchthaus und mehr verurteilt, gegen 34 Personen
wurde die Todesstrafe ausgesprochen. Ausgeführt wurde sie an 24 Verurteilten.
In exakt 10 Fällen hielt man in Waldheim öffentliche Verhandlungen ab.

In der Justizgeschichtsschreibung der DDR galten diese Prozesse bis zum
Zusammenbruch als Beweis für die konsequente justitielle Ahndung faschisti-
scher Verbrechen. In der bundesdeutschen Öffentlichkeit wurden sie alsbald
zum Synomym für DDR-Unrechtsjustiz.