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Änderndes Gesetz | Artikel | Inhalt der Vorschrift | Art der Änderung | Inhalt der Änderung |
Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Verfassung der Deutschen Demokrati- schen Republik (Verfas- sungsgrundsätze) vom 17. Juni 1990 (GBl. I, S. 299) | Gesamte Verfas- sung | Gesamte Aufstellung von Ver- fassungsgrundsätzen | eingefügt | Verfassung der DDR wird er- gänzt durch Verfassungs- grundsätze (freiheitliche Grundordnung, Eigentum, wirtschaftliche Handlungs- freiheit, Tarifvertragspar- teien, unabhängige Recht- sprechung, Schutz der Um- welt, Schutz der Arbeit, Ho- heitsrechte). Entgegenste- hendes Verfassungsrecht hat keine Gültigkeit mehr |
Art. 106 | Änderung der Verfassung | neugefaßt | Verfassungsänderungen müssen Wortlaut der Verfassung nicht mehr ausdrücklich än- dern oder ergänzen, Bezeich- nung als „Verfassungsgesetz“ genügt (eigentlich ist Ver- fassungsgrundsätzegesetz Verstoß gegen Art. 106 a.F.) |
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Falco Werkentin
Die Waldheimer „Prozesse“ der Jahre 1950/52
1. | Stand der Erkenntnisse | |
a) | bis zur Öffnung der Archive im Jahre 1990 | |
b) | nach Öffnung der Archive | |
c) | Exkurs: Begriffliche Probleme der Darstellung der Prozesse | |
2. | Die Waldheimer „Prozesse“ – ein Modellfall SED-gesteuerter Scheinju- stiz | |
3. | Die Waldheimer „Prozesse“ im Kontext der antifaschistischen Selbstlegiti- mation der DDR | |
4. | Antifaschismus als Propagandawaffe gegen die Bundesrepublik und als innenpolitischer Kampfbegriff – Hinweise auf Kontinuitäten | |
Literatur zu den Waldheimer „Prozessen“ | ||
Zusammenfassung |
Am 17. Januar 1950 meldete das „Neue Deutschland“ die Auflösung der
sowjetischen Internierungslager auf dem Gebiet der DDR. Es wurden 10.000
Internierte freigelassen und knapp über 10.500 von sowjetischen Tribuna-
len Verurteilte den DDR-Behörden zur weiteren Strafverbüßung übergeben.
Außerdem übergab die Sowjetische Militär-Administration (SMAD) ca. 3.400
Internierte zur Untersuchung und gegebenenfalls Aburteilung durch deutsche
Gerichte. Ihre Verurteilung erfolgte von Ende April bis Mitte Juli 1950
in Waldheim/Sachsen. Die letzten Prozesse gegen 38 Internierte, die 1950
verhandlungsunfähig waren, folgten im Jahre 1952 unter dem Code-Word
„Gera“. Insgesamt wurden in Geheimverhandlungen ca. 3.390 Personen zu
Regelstrafen von 15 Jahren Zuchthaus und mehr verurteilt, gegen 34 Personen
wurde die Todesstrafe ausgesprochen. Ausgeführt wurde sie an 24 Verurteilten.
In exakt 10 Fällen hielt man in Waldheim öffentliche Verhandlungen ab.
In der Justizgeschichtsschreibung der DDR galten diese Prozesse bis zum
Zusammenbruch als Beweis für die konsequente justitielle Ahndung faschisti-
scher Verbrechen. In der bundesdeutschen Öffentlichkeit wurden sie alsbald
zum Synomym für DDR-Unrechtsjustiz.