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Wahlperiode 12, Band IX, Seiten 64 und 65
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Protokoll der 13. Sitzung

unter anderem aus der imperativen Funktion der Strafrechtsnorm her. Die
Strafrechtsnorm ist imperativ, und nur der, der sich sozusagen gegen sie stellt,
macht sich eigentlich strafbar.

Der Witz daran ist – deshalb ist es auch so wichtig, daß man das sagt –:
Man gibt ein wesentliches Recht des Bürgers auf, wenn rückwirkend etwas
sozusagen einfach für strafbar erklärt werden kann. – Insofern ist der Art. 103
Abs. 2 Grundgesetz, auch wie ihn der Herr Dencker vorgetragen hat, nicht
einfach irgendwie nur so ein positivistisches Postulat; er schützt wesentlich
den Bürger.

Daß wir jetzt in dieser Situation sind, vor die wir gestellt sind, liegt daran,
daß der Gesetzgeber bis 1990 geschlafen hat. Hätte er nämlich den § 7 StGB
geändert, dann hätten wir alle die Probleme nicht.

Jetzt können wir sehen, wie wir uns sozusagen vernünftig aus der Situation
herausagieren. Ich sage: Zu den drei Wegen, die ich zu kennzeichnen versucht
habe, gibt es keine Alternative. – Ich vermute, daß der plausibelste Weg immer
noch der ist, daß man nicht die Interpretation der Leute anwendet, die das
gemacht haben, und dann eben zu einer Aufweichung kommt.

Interessant wäre es, im Hinblick auf das erste Referat jetzt einmal zu
zeichnen, was das z. B. für Wahlfälschungen und ähnliches heißt. Das wäre
ausgesprochen spannend. Leider sind wir zu diesen heißen Themen – das
wäre echt heiß geworden – nicht gekommen. Ich glaube nämlich, daß z. B.
die Entscheidung des Dresdner Bezirksgerichts zur Wahlfälschung vor dem
Verfassungsgericht nie und nimmer Bestand haben wird. – Aber das wäre
eine eigene Diskussion.

Gesprächsleiter Prof. Dr. Friedrich-Christian Schroeder: Meine Damen
und Herren, so ganz kühl, glaube ich, ist es doch nicht geblieben. Es ist
vielleicht nicht knallheiß geworden, aber es ist uns doch warm geworden.

Ich glaube in Ihrer aller Namen zu sprechen, wenn ich den Teilnehmern
auf diesem Podium nun Dank dafür ausspreche, daß sie so engagiert ihre
Auffassungen vertreten haben. (Beifall)

Der Zweck, die möglichen konträren Positionen hier überzeugend und mit
Menschlichkeit zu vertreten und darzustellen, ist, glaube ich, erreicht.

Vielleicht darf ich Herrn Kollegen Dencker zuerst danken, weil es sicherlich
den meisten Mut erforderte, gegen eine gewisse Grundstimmung im Saal diese
Auffassung nachdrücklich zu vertreten. (Beifall)

Aber ebenso gilt mein Dank Herrn Wassermann; denn er hat sich nicht damit
begnügt, eine vielleicht hier überwiegend Anerkennung findende Meinung
mit Standardformeln zu vertreten, sondern er hat sehr viele eigene Gedanken
vorgetragen, die auch, wie man gesehen hat, durchaus Mut erfordert haben,
weil sie viel Widerstand hervorgerufen haben.

Ich möchte aber auch Herrn Rechtsanwalt Hoffmann und Herrn Kollegen

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Regierungskriminalität und justitielle Aufarbeitung

Schroth noch danken. Deren besonderes Verdienst bestand darin, daß sie in
einer minimalen Redezeit ein Maximum eingebracht haben.

Mithin haben sich eigentlich alle vier Teilnehmer große Verdienste um unsere
Kommission erworben (Beifall)

Vorsitzender Rainer Eppelmann: Wir laufen dem Zeitplan im Augenblick
um 50 Minuten hinterher. Dennoch sollte die Chance bestehen, jetzt in Ruhe
eine Zigarette zu rauchen oder sich an denen zu erfreuen, die eine Zigarette
rauchen wollen.

Ich schlage also vor, bis 17.45 Uhr Pause zu machen. Dann haben wir fast
eine halbe Stunde Zeit, um uns ein wenig zu erholen, die Beine zu vertreten.

Dann sollten wir hier weitermachen in der Hoffnung, daß so manches
Angesprochene in der nächsten Runde seinen Fortgang finden kann.

Vorsitzender Rainer Eppelmann: Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Liebe Freunde! Zum Teil sehen Sie hier vorn vertraute Gesichter. Es sind noch
nicht alle wieder eingetroffen, die vorhin hier gesessen haben. Eingeladen sind
sie alle. Es sind fünf neue Gesprächspartner dazugekommen, die ich bitten
möchte, daß sie sich, wenn sie das erste Mal etwas sagen, kurz zur Person
äußern und vorstellen.

Wir haben uns gedacht, daß wir in dieser Runde nicht nur Juristen reden
lassen, sondern auch andere, und zwar ausgehend davon, daß das Problem
Aufarbeitung von Vergangenheit selbst da, wo es um Regierungskriminalität
geht, möglicherweise eine Frage ist, die nicht nur an der juristisch-rechtlichen
Elle gemessen werden kann. Herr Prof. Wassermann hat ja vier Richtungen
aufgezeigt, in die man auch denken sollte oder müßte. Es geht uns jetzt
jedenfalls darum, zum juristischen Sachverstand ein Stück weit auch den
biographischen Sachverstand dazuzunehmen, weil wir meinen, daß Recht
nie in einem lebensfreien Raum entstanden ist, sondern immer etwas mit
Menschen, mit Biographien, mit Zuständen, mit Situationen zu tun hat. Das
wird mit dazukommen müssen, wenn wir uns fragen wollen, wie wir mit dem
einen oder anderen Rechtssystem umgehen. Unsere Hoffnung ist, daß es uns
gelingt, das in dieser Runde ein Stück weit miteinander zu verbinden.

Wir dachten daran, daß die fünf neuen Gesprächspartner zunächst die
Möglichkeit haben sollten, jeder für sich zu dem Komplex und auch zu dem –
das ist ihr gutes Recht –, was sie bisher hier gehört haben, zu sprechen, aber
auch ihre eigene Betroffenheit und ihre eigene Erfahrung hier einzubringen,
in der Hoffnung, daß wir doch noch wenigstens einen Schritt weiterkommen,
als wir es bis zur Pause geschafft haben.

Ehe wir hier vorn anfangen zu würfeln, wer anfängt, schlage ich vor, in der
Reihenfolge vorzugehen, die hier auf meinem Zettel steht. Ich bitte als ersten
Jürgen Fuchs.

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