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Wahlperiode 12, Band IX, Seiten 88 und 89
88
Protokoll der 13. Sitzung

zwar nicht nur Opfer, sondern auch Täter, und zwar in breitem Rahmen. Das
wäre eine ganz wichtige Forderung an ein solches Institut für Zeitgeschichte,
daß es – sine ira et studio – beide Seiten genau hört, um Erfahrungsberichte
von Menschen zu bekommen, die sowohl auf der einen wie auf der anderen
Seite 45 Jahre SED-Diktatur miterlebt haben.

Ich will das hier nicht weiter ausbreiten, sondern dies nur als Stichworte
sagen. Ich habe mich – wie gesagt – auf diese zehn oder elf Fragen hier nicht
eingelassen, weil ich sie erst gestern bekommen habe. Aber bei Nachfragen
kann man darauf ja noch zurückkommen. Danke. (Beifall)

Vorsitzender Rainer Eppelmann: Herzlichen Dank, Herr Winters, für Ihren
Reisebericht über die Mongolei und den Kommentar des Strafgesetzbuches
der DDR. Gerade letzteres habe ich mit großer Freude gehört. Ich meine mich
aber noch zu erinnern, daß in unserer Interpretation – das haben Sie leider
nicht mit vorlesen können – damit die niederländischen Freunde, die Nationale
Volksarmee und die CFK gemeint sind, aber doch nicht wir Friedensbewegten,
die seit 1982 versucht hatten, da etwas anderes zu formulieren.

Dr. Peter Jochen Winters: Man muß ja nicht die Interpretation der SED
übernehmen!

Vorsitzender Rainer Eppelmann: Ich wollte nur sagen, was für eine
Interpretation wir da gehört haben.

Lassen Sie uns jetzt eine erste Fragerunde durchführen. Drei Meldungen stehen
bisher auf meiner Liste. Ich vermute, da wird noch mehr dazukommen. Der
erste, der sich gemeldet hat, ist Herr Dehnel.

Abg. Dehnel (CDU/CSU): Ich habe eine Frage an Herrn Grasemann: Warum
wurden weit vor der Wende ca. 42 000 Vorermittlungsverfahren in Salzgitter
angelegt? Das geschah doch nicht etwa mit der Absicht, um Täter jetzt an uns
heranzuführen bzw. Täter zu gewinnen, wie Sie das so schön gesagt haben.
Wir sollten doch zuallererst daran denken, daß wir Opfer gewinnen, und die
haben wir noch nicht ganz auf unserer Seite, weil da noch vieles zu bewältigen
ist. Vor allem möchte ich sagen, daß wir jetzt gemeinsam mit der Justiz Wege
finden müssen, wie wir endlich zu Verurteilungen kommen können.

Vorsitzender Rainer Eppelmann: Eines habe ich vergessen zu sagen. Das
möchte ich jetzt gern noch nachholen. Meine herzliche Bitte und mein Vor-
schlag wäre, daß wir uns mit unseren Fragen auf die fünf Menschen konzen-
trieren, die jetzt zuletzt geredet haben. In einer zweiten Runde sollte nachher
noch einmal die Möglichkeit bestehen, auf dem Hintergrund des Gehörten die
anderen zu fragen, einschließlich des Leitenden Oberstaatsanwalts, der noch
gar nicht hat reagieren können.

Abg. Meckel (SPD): Da ich mich nicht noch einmal melden will, will ich
diese Regel gleich überschreiten und die Frage an Herrn Schaefgen richten.

Es war von den Wahlfälschungen die Rede. Ich frage zunächst nach, ob es

89
Regierungskriminalität und justitielle Aufarbeitung

sich, wie ich verstanden habe, um den Singular „Wahlfälschung“ – das würde
ich dann auf den 7. Mai 1989 beziehen – oder um den Plural gehandelt hat. Wir
sind uns ja wahrscheinlich alle darüber im klaren, daß der 7. Mai 1989 kein
Sonderfall war, sondern nur der erste, bei dem man besonders viel Material
hat. Das heißt, ich stelle dann auch die Frage: Wie sieht es bei den anderen
Wahlfälschungen aus?

Ich habe eine zweite Frage. Es ist eine Sachfrage: Wie ist es mit der
strafrechtlichen Verfolgbarkeit, wenn man aus den Akten der Staatssicherheit
Pläne erfährt, manche durchgeführt, wobei man aber die Durchführung nicht
genau nachweisen kann? Jürgen Fuchs hat dargestellt, wie so etwas ist.
Ich könnte manches hinzufügen von Vernichtungsplanung oder z. B. auch
Erpressung. Wie ist es mit der strafrechtlichen Verfolgbarkeit solcher konkreter
Fälle?

Ich halte das für einen ganz zentralen Punkt, wenn ich sehe, daß eine Fülle
von Leuten, die meines Erachtens vor Gericht gehören, dann auch in der
Öffentlichkeit als Zeugen, also als „Ehrenmänner“, auftreten. Gibt es die
Möglichkeit, dies strafrechtlich zu verfolgen? Wie ist es überhaupt mit der
strafrechtlichen Verwendbarkeit von Akten der Staatssicherheit?

Die dritte Frage bezieht sich auch auf das zuletzt Genannte. Ich war sehr
dankbar für die Darstellung der Fragen der Finanzierung der Polizei und auch
der Probleme, die es dabei gibt, also des Streits zwischen Bund und Ländern
über die Unterstützung. Meine Position ist folgende: Die Länder können hier
aus der Pflicht nicht entlassen werden, aber gleichzeitig ist uns allen klar,
daß die Aufarbeitung eine gesamtdeutsche Aufgabe ist. Hier muß der Bund
in die Pflicht genommen werden und darf die Länder nicht alleinlassen. Ich
denke also, daß der Bund mindestens 50 % tragen muß, um diese Dinge zu
unterstützen.

Die vierte Frage richtet sich auch an die verschiedenen Gesprächspartner. Ich
nenne keinen persönlich. Wir haben – Herr Winters hat dies angesprochen – in
der Folge des Zweiten Weltkrieges bzw. des NS-Regimes weitestgehend die
Erfahrung gemacht, daß man nach einem Unrechtsregime vielleicht feststellt,
daß man mit dem bisherigen Recht, auch Völkerrecht, nicht genügend
weiterkommt. Deshalb hat es in der Folge international, aber auch national
eine intensive Rechtsentwicklung gegeben. Dabei kann man dieses Recht zwar
nicht rückwirkend anwenden, aber für die Zukunft Dinge verhindern. Wir
hörten und hören von dem vorigen und dem jetzigen Außenminister öfter den
Ruf, Sadam Hussein und andere Leute vor einen internationalen Gerichtshof
zu stellen. Ich halte das für außerordentlich wichtig, aber diesen Gerichtshof
haben wir nicht.(Widerspruch bei den Sachverständigen)

– In dieser Weise dafür nicht!

Welche Initiativen würden Sie in dieser Richtung empfehlen, und wo gibt es

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