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Wahlperiode 13, Band VII, Seiten 90 und 91
90
Protokoll der 17. Sitzung

Rückzug des Herrn Matschke. Das sind die Geschichten, die eben weiterge-
wirkt haben.

Gesprächsleiter Abg. Tilo Braune: Vielen Dank. Mittlerweile ist eine weite-
re Wortmeldung hier vorn eingegangen. Frau Drews, wenn ich das richtig lese.

Frau Drews: Mir ist eingefallen, sollte es finanzielle Schwierigkeiten geben
bei der Entschädigung der Opfer, könnte man doch, wenn ein Tribunal in Gang
kommt, die Täter nicht zu Bewährungsstrafen, sondern zu Geldstrafen verur-
teilen, die dann der Aufarbeitung dieser Arbeit zugute kommen könnten.

(Beifall)

Das, denke ich, ist realisierbar. Wir bekommen auch ständig Geldstrafen auf-
gebrummt, weil wir uns für die Einhaltung unseres Grundgesetzes einsetzen,
da wo im Augenblick das Grundgesetz tatsächlich durchbrochen wird. Ich
möchte an den Artikel 16 a, die Asylpolitik, die jetzt läuft, erinnern. Und in
diesem Zusammenhang stehen wir selbstverständlich wieder im Blickfeld des
Verfassungsschutzes, und ich empfinde das nicht weniger gefährlich als zu
DDR-Zeiten.

Gesprächsleiter Abg. Tilo Braune: Zu diesem Thema hat sich auch noch Ste-
fan Köhler gemeldet. Bitte schön.

Stefan Köhler: Ich hatte eigentlich nicht vor, das Wort hier zu ergreifen. Aber
die Diskussion um Verfassungsschutz und MfS läßt mich eigentlich innerlich
lächeln. Wer also MfS-Haft am eigenen Leibe gespürt hat und jahrzehntelange
Repressalien danach, der weiß recht gut zu unterscheiden zwischen Verfas-
sungsschutz und MfS. Und den Kollegen von der grünen Seite, die ich durch-
aus achte wegen ihres politischen Engagements für unsere Natur, für die Um-
welt und ähnliches, möchte ich auf den Weg geben, wer diese Haftanstalten
der Staatssicherheit von innen nicht kennengelernt hat, wer Bautzen, Cottbus
und andere Einrichtungen nicht kennt, sollte den Verfassungsschutz – und
überhaupt alle Rechtsorgane der Bundesrepublik – mit dem MfS überhaupt
nicht in Vergleich bringen. Ich sage Ihnen aber mal einen ganz primitiven ein-
fachen Satz, den ich schon in der Wende zum Vergleich gebracht habe: Der
Unterschied zwischen Demokratie und DDR, zwischen Verfassungsschutz,
Staatsschutz oder BND und dem MfS oder dem KGB ist der, daß Sie beim
Verfassungsschutz beobachtet werden und daß man dann entscheidet, ob Sie
sich verfassungskonform verhalten haben, und daß Sie beim MfS ohne Vor-
warnung inhaftiert wurden und wenn Sie Pech hatten, nie wieder lebend raus-
gekommen sind.

(Beifall)

 

Protokoll der 48. Sitzung

der Enquete-Kommission „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Pro-
zeß der deutschen Einheit“ am Donnerstag, dem 11. Dezember 1997; Beginn:
17.00 Uhr; Bonn, Bundeshaus, Raum NH 1901; Vorsitz: Abg. Rainer Eppel-
mann

Öffentliche Anhörung zu dem Thema

Stand der Forschung über die DDR-Geschichte – Bilanz
und Ausblick

 

Inhalt

Eröffnung
Rainer Eppelmann
91
Einführungsvortrag
Stand der Forschung über die DDR-Geschichte sieben Jahre nach der
Wiedervereinigung
Herrmann Weber
94
Kurzbeiträge
Zum Schwerpunkt „Opposition und Widerstand sowie Repression“
Georg Brunner
106
Zum Schwerpunkt „DDR-Justiz“
Ilko-Sascha Kowalczuk
111
Diskussion117
Kurzbeiträge
Chancen, Probleme und Perspektiven der Forschung über die DDR-
Geschichte
Günther Heydemann
126
Manfred Wilke129
Christoph Kleßmann133
Armin Mitter137
Diskussion139

 

Vorsitzender Rainer Eppelmann: Meine sehr verehrten Damen und Herren,
ich bitte Sie Platz zu nehmen. Ich freue michdaß Sie den Weg hierher gefun-
den habenSiedie uns zuhören wollen und diedie herfinden mußtenweil